Welche TITEL kann ein Eurasier bei Ausstellungen erlangen?

Jugendbester 

Der Titel „Jugendbester“ kann nur in der Jugendklasse an den mit „Vorzüglich 1“ bewerteten Hund vergeben werden. Der Titel „Österreichischer Jugendchampion“ wird auf Antrag des Eigentümers, vom ÖKV dem Hund zuerkannt, der drei Mal auf einer österreichischen Ausstellung auf der mindestens das CACA vergeben wird, mit der höchsten Bewertung (Jugendbester bzw. CACA) Sieger seiner Klasse wurde. Zwei Titel müssen in der Jugendklasse, ein Titel kann in der Zwischen- oder Offenen Klasse bis 24 Monate erworben werden. Die drei Anwartschaften müssen unter mindestens zwei verschiedenen Richtern zuerkannt werden. Der Titel „Österreichischer Jugendchampion“ berechtigt nicht zur Meldung in der Championklasse. 

CACA und CACA - Reserve 

Bei Internationalen und Nationalen (Allgemeinen) Ausstellungen, die unter dem Schutz des ÖKV stehen, sowie bei dem vom Vorstand des ÖKV diesbezüglich geschützten Zuchtschauen (Klubsiegerschauen) kann auch die „Anwartschaft auf das Nationale Championat für Schönheit (CACA)“ des ÖKV ausgeschrieben werden. Das CACA (Certificat d’Aptidude au Championat d’Autriche de Beaute: Zeugnis über die Anwartschaft auf das Österreichische Championat für Schönheit) kann vom Richter dem mit „Vorzüglich 1“ bewerteten Hund aus der Offenen-, der Zwischen- und der Championklasse verliehen werden. Der Titel „Österreichischer Champion“ (ÖCH) für Rassen ohne Arbeitsprüfung wird auf Antrag des Eigentümers vom ÖKV dem Hund zuerkannt, der auf 4 internationalen Hundeausstellungen in Österreich das CACA unter mindestens 3 verschiedenen Richtern erworben hat. Zwischen der ersten und der letzten Zuerkennung des CACA muss mindestens 1 Jahr liegen. Zwei CACA können auch auf nationalen Ausstellungen oder Klubsiegerschauen mit CACA Vergabe in Österreich erworben werden. 

CACIB und CACIB - Reserve 

Bei internationalen Hundeausstellungen, die unter dem Schutz der FCI stehen, wird auch die Anwartschaft auf das „Internationale Championat für Schönheit“ der FCI ausgeschrieben. Zwischen-, Offene- und Championklasse konkurrieren gemeinsam, doch nach Geschlechtern getrennt. Das CACIB (Certificat d’Aptitdude auch Championat Internationale de Beaute: Zeugnis für die Anwartschaft auf das Internationale Championat für Schönheit) kann vom Richter nur für den absolut überragenden Hund mit der Formwertnote „Vorzüglich 1“ beantragt werden. Die Bestätigung dieses Antrages erfolgt im Wege des ÖKV durch die FCI, wenn nachstehende weitere Bedingungen erfüllt sind: Der Hund muss am Ausstellungstag mindestens 15 Monate alt sein und einen lückenlosen, anerkannten Abstammungsnachweis über mindestens drei Generationen besitzen. Das CACIB - Reserve kann für den nächsten, mit „Vorzüglich 1 oder 2“ bewerteten, überragenden Hund beantragt werden, wenn der Richter überzeugt ist, dass dieser Hund für das CACIB in Betracht käme, wenn der CACIB - Hund nicht anwesend wäre. Dieser nächstfolgende Hund mit CACIB - Reserve erhält von der FCI die Anwartschaft zugesprochen wenn der CACIB – Hund bereits von der FCI bestätigter Internationaler Champion ist oder die Bedingungen nicht erfüllt. Für die Erlangung des von der FCI zu vergebenden Titels „Internationaler Schönheits-Champion“ (CIB) gelten die von der FCI jeweils aufgestellten und verlautbarten Bedingungen, derzeit 3 Generationen, 4 Anwartschaften in 3 verschiedenen Ländern unter 3 verschiedenen Richtern, mindestens 1 Jahr und 1 Tag dazwischen. Nach Erfüllung dieser Bedingungen der FCI sind bei Ansuchen um Zuerkennung dieses Titels dem ÖKV folgende Angaben mitzuteilen: 1. Rasse des Hundes und seine zuchtbuchmäßige Bezeichnung 2. Ort und Datum jener Veranstaltungen, auf denen das CACIB zugesprochen wurde unter Angabe der Namen der jeweiligen Richter. 3. Zahl der von der FCI erhaltenen Anwartschaftsbescheinigungen (Homologierungen), die dem ÖKV zur Einsichtnahme vorzulegen sind. 4. Abstammungsnachweis des Hundes in Fotokopie zur Vorlage bei der FCI. 5. Nachweis über erfolgreich abgelegte erforderliche Prüfungen bei Rassen, die diesem Nachweis unterliegen. 6. Name und Anschrift des Hundeeigentümers. 

Veteranenbester 

Der Titel „Veteranenbester“ kann nur in der Veteranenklasse an den mit „Vorzüglich 1“ bewerteten Hund vergeben werden. Der Titel „Österreichischer Veteranenchampion“ wird auf Antrag des Eigentümers, vom ÖKV dem Hund zuerkannt, der drei Mal auf einer österreichischen Ausstellung auf der mindestens das CACA vergeben wird, mit der höchsten Bewertung, Sieger seiner Klasse wurde. Der Titel „Österreichischer Veteranenchampion“ berechtigt nicht zur Meldung in der Championklasse.

Folgende Titel können in der Folge auf Ausstellungen noch vergeben werden: 

1. BOB – Rassebester bezeichnet den besten Hund der Rasse auf einer Ausstellung und wird wie 

 

folgt vergeben: a) Auf Nationalen Ausstellungen aus den CACA – Hunden, den V1 aus der Veteranenklasse und den Jugendbesten. b) Auf Internationalen Ausstellungen aus den CACIB-Hunden, den V1 aus der Veteranenklasse und den Jugendbesten. 

 

2. BOG – Bester der FCI – Gruppe bezeichnet den besten Hund auf einer Ausstellung innerhalb einer FCI – Gruppe.

 

3. BOD – Bester des Tages bezeichnet den besten Hund eines Ausstellungstages aus den Gruppenbesten des Tages ausgewählt und kann nur vergeben werden, wenn kein BEST IN SHOW vergeben wird. 

 

4. BIS – BEST IN SHOW wird an den besten Hund einer Ausstellung vergeben und muss aus allen Gruppenbesten gewählt werden.

 

Bundessieger

Champion of Champion

Ein fünfköpfiges internationales Richterkollegium wird die Ausscheidung vornehmen. Ähnlich wie bei einigen Bewerben im Sport treten immer 2 Hunde im direkten Wettkampf gegeneinander an (Rüden und Hündinnen getrennt). Im ersten Durchgang geht der jeweilige Sieger direkt in die Endrunden, der Zweitplatzierte in der ersten Runde hat jedoch noch die Chance sich in einer weiteren Runde für die Endrunden zu qualifizieren. Die Sieger der ersten und zweiten Runde treten dann weiter im direkten Wettkampf an bis nur noch einer übrig bleibt - der Austrian Champion of Champions.

 

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Austrian Grand Champion

 

Der Austrian Grand Champion kann von allen Hunden, die den Titel ÖCH bereits erlangt haben, erworben werden. Die Anwartschaften können auf allen internationalen Ausstellungen in Österreich erworben werden.
Der Titel „Austrian Grand Champion“ wird, auf Antrag des Eigentümers, vom ÖKV dem Hund zuerkannt, der auf fünf internationalen Ausstellungen in Österreich das CACA in der Championklasse unter mindestens 3 verschiedenen Richtern.

erworben hat.

Alpensieger/Alpenchampion
Jedes Jahr werden auf von der FCI geschützten Internationalen Ausstellungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz verschiedene Alpensieger-Titel vergeben. Die Alpensieger-Ausstellungen werden von den Dachverbänden (VDH, ÖKV und SKG) jährlich bekannt gegeben.

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Für weitere Fragen steht Ihnen der ECA sehr gerne zur Verfügung