Die Formwerte werden lt. Artikel 19 des Ausstellungsreglements der FCI folgendermaßen definiert: 

V = Vorzüglich 

 

darf nur einem Hund zuerkannt werden, der dem Idealzustand der Rasse (Rassestandard) sehr nahe kommt, in ausgezeichneter Verfassung vorgeführt wird, ein harmonisches, ausgeglichenes Wesen ausstrahlt, der "Klasse" und eine hervorragende Haltung hat. Seine überlegenen Eigenschaften seiner Rasse gegenüber werden kleine Unvollkommenheiten vergessen machen, aber er wird die typischen Merkmale seines Geschlechts besitzen. 

 

SG = Sehr gut 

 

wird nur einem Hund zuerkannt, der die typischen Merkmale seiner Rasse besitzt, von ausgeglichenen Proportionen und in guter Verfassung ist. Man wird ihm einige verzeihliche Fehler nachsehen, jedoch keine morphologischen (=die äußere Gestalt betreffend). Dieses Prädikat darf nur einem Klassehund verliehen werden. 

 

G =Gut 

 

Dieses Prädikat ist einem Hund zuzuerteilen, der die Hauptmerkmale seiner Rasse besitzt, aber Fehler aufweist. 

 

Genügend 

 

erhält ein Hund, der seinem Rassetyp genügend entspricht, ohne dessen allgemein bekannten Eigenschaften zu besitzen bzw. dessen körperliche Verfassung zu wünschen übrig lässt. 

 

Nicht genügend 

 

erhält ein Hund, der nicht dem durch den Standard vorgeschriebenen Typ entspricht, ein eindeutig nicht standardgemäßes Verhalten zeigt oder aggressiv ist, mit einem Hodenfehler behaftet ist, einen erheblichen Zahnfehler oder eine Kieferanomalie aufweist, einen Farb- und/oder Augenfehler hat oder eindeutige Zeichen von Albinismus erkennen lässt. Dieser Formwert ist ferner dem Hund zuzuerkennen, der einem einzelnen Rassemerkmal so wenig entspricht, dass die Gesundheit des Hundes beeinträchtigt ist. Mit diesem Formwert soll auch ein Hund bewertet werden, der nach dem für ihn geltenden Standard einen schweren bzw. disqualifizierenden Fehler hat. 

 

Ohne Bewertung 

 

bleibt ein Hund, dem keine der vorgenannten Formwerte zuerkannt werden kann, d.h. beispielsweise, dessen Gangwerk nicht beurteilt werden kann, der eine Gebisskontrolle nicht zulässt, dessen Haarkleid offensichtlich unzulässig bearbeitet wurde oder an dem Eingriffe vorgenommen wurden, die über ursprüngliche Befunde hinwegtäuschen sollten. 

 

 

In der Jüngstenklasse gibt es diese Formwerte: 

 

VV = Vielversprechen V = Versprechend

 

WV = Wenig versprechend