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Die Formwerte
werden lt. Artikel 19 des Ausstellungsreglements der FCI folgendermaßen
definiert:
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V = Vorzüglich
darf nur einem Hund
zuerkannt werden, der dem Idealzustand der Rasse (Rassestandard)
sehr nahe kommt, in ausgezeichneter Verfassung vorgeführt wird, ein
harmonisches, ausgeglichenes Wesen ausstrahlt, der "Klasse" und eine
hervorragende Haltung hat. Seine überlegenen Eigenschaften seiner Rasse
gegenüber werden kleine Unvollkommenheiten vergessen machen, aber er
wird die typischen Merkmale seines Geschlechts besitzen. |
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SG = Sehr gut
wird nur einem Hund zuerkannt, der die
typischen Merkmale seiner Rasse besitzt, von ausgeglichenen Proportionen
und in guter Verfassung ist. Man wird ihm einige verzeihliche Fehler
nachsehen, jedoch keine morphologischen (=die äußere Gestalt
betreffend). Dieses Prädikat darf nur einem Klassehund verliehen
werden. |
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G =Gut
Dieses Prädikat ist einem Hund
zuzuerteilen, der die Hauptmerkmale seiner Rasse besitzt, aber Fehler
aufweist. |
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Genügend
erhält ein Hund, der seinem Rassetyp
genügend entspricht, ohne dessen allgemein bekannten Eigenschaften zu
besitzen bzw. dessen körperliche Verfassung zu wünschen übrig lässt. |
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Nicht genügend
erhält ein Hund, der nicht dem durch den
Standard vorgeschriebenen Typ entspricht, ein eindeutig nicht
standardgemäßes Verhalten zeigt oder aggressiv ist, mit einem
Hodenfehler behaftet ist, einen erheblichen Zahnfehler oder eine
Kieferanomalie aufweist, einen Farb- und/oder Augenfehler hat oder
eindeutige Zeichen von Albinismus erkennen lässt. Dieser Formwert ist
ferner dem Hund zuzuerkennen, der einem einzelnen Rassemerkmal so wenig
entspricht, dass die Gesundheit des Hundes beeinträchtigt ist. Mit
diesem Formwert soll auch ein Hund bewertet werden, der nach dem für ihn
geltenden Standard einen schweren bzw. disqualifizierenden Fehler hat. |
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Ohne Bewertung
bleibt ein Hund, dem keine der
vorgenannten Formwerte zuerkannt werden kann, d.h. beispielsweise,
dessen Gangwerk nicht beurteilt werden kann, der eine Gebisskontrolle
nicht zulässt, dessen Haarkleid offensichtlich unzulässig bearbeitet
wurde oder an dem Eingriffe vorgenommen wurden, die über ursprüngliche
Befunde hinwegtäuschen sollten. |
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